Hinweisgebersystem

EWE ist zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben auf die Unterstützung der Mitarbeitenden und Vertragspartner angewiesen. Missstände müssen aufgedeckt werden, um einen möglichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie Mitarbeitende und Dritte zu schützen. Bei EWE stehen alle Mitarbeitenden in der Verantwortung Risiken oder Verstöße gegen Gesetze und interne Vorgaben unverzüglich zu melden. Zudem ermutigen wir ausdrücklich unsere Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner und weitere Dritte, auf Verstöße, Auffälligkeiten und Risiken hinzuweisen.

Als Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber steht die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG. EWE versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von EWE selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von EWE entstanden sind. Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit. 

Unsere Compliance -Kontaktdaten

Konzern-Compliance-Stelle Ombudsperson
EWE AG Rechtsanwalt Jörn Beyer
HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte
Stichwort „Hinweis“
Tirpitzstraße 39
D-26122 Oldenburg
Tel:     +49 1622903669
Fax:    +49 441 4805-1099

E-Mail:           hinweis@ewe.de

Marienstraße 9-11
D-30171 Hannover
Tel.:    +49 511 262 938-5
Fax:    +49 511 262 938-99

E-Mail:           joern.beyer@hlp-rae.de

Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht’s zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. 

Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DS-GVO finden sich hier.