Alle Vorgaben stets im Blick
Dass der Gasmarkt funktioniert, ist von zentraler Bedeutung für private Haushalte und Unternehmen. Dementsprechend wichtig sind auch die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Regulierungen in diesem Bereich. EWE GASSPEICHER setzt die für den Speicherbetrieb geltenden Vorschriften selbstverständlich um. Zudem achten wir fortlaufend darauf, ob sich Vorgaben ändern, um stets gemeinsam mit unseren Partnern rechtssicher zu arbeiten.
Das 3. EU-Energiebinnenmarktpaket
Prägend für die rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Gasspeichermarkt sind vor allem die Richtlinien und Verordnungen des 3. Energiebinnenmarktpakets der Europäischen Union. Mit dem Paket, das im September 2009 in Kraft trat, verfolgt die EU folgende Ziele:
- Eigentumsrechtliche Entflechtung von Speicheranlagenbetreibern
- Gewährleistung der Unabhängigkeit von Speicheranlagenbetreiber
- Hohe Transparenz bezüglich der Kapazitäten
- Verbesserter Zugang Dritter zu Speicheranlagen
- Klare Vorgaben zu den Befugnissen der Regulierungsbehörden
- Verrechtlichung der zuvor nicht verbindlichen „Guidelines for Good TPA Practice for Storage System Operators“ (GGPSSO)