REMIT

Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts

Transparenz schaffen, Vertrauen stärken

Die EU hat im Jahr 2011 die „Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts“ erlassen, kurz REMIT. Das Ziel der Verordnung besteht darin, die Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte zu erhöhen. Die Durchführungsverordnung Nr. 1348/2014 konkretisiert seit Januar 2015 die in REMIT vorgesehenen Registrierungs- und Datenmeldepflichten der Akteure auf dem Energiegroßhandelsmarkt.

Bekämpfung von Marktmanipulation

REMIT soll auf den Märkten für Strom und Gas Transparenz schaffen und das Vertrauen in einen fairen und wettbewerbskonformen Energiegroßhandel stärken. Damit das gelingt, werden zum einen Insiderhandel und Marktmanipulation bekämpft. Zum anderen verpflichtet REMIT dazu, Insiderinformationen zu veröffentlichen und Transaktionen gegenüber den Aufsichtsbehörden offenzulegen.

EWE GASSPEICHER erfüllt Pflichten vollumfänglich

Auch Speicheranlagenbetreiber wie EWE GASSPEICHER werden von der REMIT-Verordnung angesprochen. Sie sind verpflichtet, Fundamentaldaten wie maximale, gebuchte und freie Kapazitäten sowie Speicherfüllstände und Bewegungsdaten zu melden. Gleiches gilt für Insiderinformationen, etwa Stillstände wegen Wartung und Instandhaltung oder ungeplante Ausfälle. EWE GASSPEICHER erfüllt diese Pflichten in vollem Umfang. Hier finden Sie die veröffentlichten Fundamentaldaten und Insiderinformationen:

REMIT-Meldeservice für Speicherkunden

Marktteilnehmende müssen ihre Speicherfüllstände täglich an ACER melden – allerdings nicht zwingend selbst: Die Aufgabe kann an den Speicherbetreiber übergeben werden. EWE GASSPEICHER bietet Speicherkunden genau diese Möglichkeit. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich zur Übernahme des REMIT-Service (Participant report) durch uns beraten.

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