Informationen gemäß Störfallverordnung
Die Störfallverordnung, also die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BlmSchV), dient der Verhinderung von Störfällen bzw. der Begrenzung von Störfallauswirkungen. Auch die Erdgasspeicher der EWE unterliegen der Verordnung, daher finden Sie hier immer aktuell die Informationen gemäß §8a und §11 Störfallverordnung für die Gasspeicherstandorte Huntorf, Jemgum, Nüttermoor und Rüdersdorf.